Beglaubigung beim Notar Russischer Föderation

Beglaubigung durch einen Notar ist eine öffentliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift.

Im Auftrag von Ihnen stellen wir die Unterlagen (Vollmachten, Ausführungen, Einverständniserklärungen usw.), die in Russland den offiziellen Behörden (oder außer Russlands einem der Konsulate) zur notariellen Beglaubigung vorgelegt werden, zusammen.

– Das Vorbereiten eines Schriftstücks (Vollmacht, Einverständniserklärung usw.) erfolgt nach Eingang von allen angeforderten Daten zum Preis von 35 EUR

Übersetzungen gelten als Sachverständigenleistungen und sollten grundsätzlich nicht beglaubigt sein, aber wenn es die öffentlichen Urkunden, die bei ausländischen Behörden in Fremdsprache erstellt sind und daher übersetzt werden sollen, angeht, muss infolge der Voraussetzungen des Gesetzes Russlands die Unterschrift des Übersetzers durch einen russischen Notar beglaubigt werden. Die Bestätigung der Richtigkeit und ggf. Vollständigkeit einer Übersetzung wäre mit der Unterschriftsbeglaubigung auch verbunden.

Wir bieten an:

– Beim russischen Notar ins Russische von uns beglaubigtes Übersetzungsstück (Personenstandsurkunden z. B. Heirats -, Scheidungs, Geburts -,        Sterbeurkunden, – in der Regel müssen mit einer Apostille beglaubigt werden), Ausweispapiere (Pässe, Aufenthaltsbescheinigungen, Führerscheine, usw.)       1 Seite, Bearbeitungszeit bis 3 Wochen 55 EUR

– Beim russischen Notar von uns beglaubigte Übersetzungsstück (Personenstandsurkunden z. B. Heirats -, Scheidungs, Geburts -, Sterbeurkunden, – in der Regel müssen mit einer Apostille beglaubigt werden), Ausweispapiere (Pässe, Führerscheine, Bescheinigungen, usw.)                                                                      Bis 3 Seiten, Bearbeitungszeit bis 3 Wochen 80 EUR