Russischer Reisepass

Ein Reisepass (im amtlichen Sprachgebrauch auch als Nationalpass bezeichnet) ist im engeren und ursprünglichen Sinne ein amtlicher Ausweis, der an den Inhaber von dem Staat herausgegeben wird, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und der nach dem Recht des ausstellenden Staates zum grenzüberschreitenden Reisen und im Grundsatz zur Rückkehr in das eigene Hoheitsgebiet berechtigt. Der Pass bleibt Eigentum des jeweiligen Staates und dient der Identifizierung und Legitimation gegenüber staatlichen Behörden und zudem gegenüber privaten Einrichtungen sowie gegenüber Privatpersonen.

Die Staatsangehörigen der Russischen Föderation sind gesetzlich verpflichtet, mit den gültigen nationalen (Russlands) Reisepässen in die Russische Föderation einzureisen. Sollten sie auch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, werden die Personen von der Russischen Föderation nur als Bürger der Russischen Föderation betrachtet

Wichtig! Der Gewünschte Ort der Beantragung (zum Beispiel, Deutschland, Berlin) muss uns korrekt mitgeteilt werden http://www.russianconsulates.com

  • Das Ausfüllen eines Antrags im Auftrag des Antragstellers erfolgt nach dem Eingang von allen angeforderten Daten (Auflistung wird von uns übermittelt) zum Preis von 35 EUR
  • Nach Erhalt von allen angeforderten Unterlagen gerne stellen wir das komplette Unterlagenpaket inklusive ein durch russischen Notar beglaubigtes Übersetzungsstück (z.B. Heirats- oder Geburts- Urkunde`)  zum Preis von 80 EUR* zusammen

*Zusatzkosten oder Gebühren werden weiter belastet

Die personenbezogenen Daten, die uns damit bekannt gegeben worden, werden von uns nur für die Vorbereitung der Dokumentation verwendet und danach gemäß unserer Datenschutzregelung unwiederbringlich gelöscht

Beim Bestellen eines Unterlagenpakets zwecks der Einbürgerung Russlands eines Kindes wird das Dokumentenpaket zum Russischen Reisepass des Kindes als Dankeschön von uns vergütungsfrei zusammengestellt.