Bürgerinnen und Bürger der Russischen Föderation, die in Ausland leben, können weiterhin Rentenzahlungen in Russland erhalten. Das Rentenrecht der Russischen Föderation ermöglicht, dass Rentenansprüche auch nach Ausreise ins Ausland weitergewährt werden
Die betroffenen Personen müssen einen entsprechenden Antrag stellen. Alle Rentenanträge sind an die Russische Pensionskasse, die eine gesonderte Abteilung für Bürger im Ausland hat (auch postalisch), oder an die Pensionskasse der jeweiligen Region zu richten
Gerne bereiten wir Schriftstücke (Vorlage, Antrag, Behauptung usw.) zum Thema Rente oder Mutterkapital vor.
- Das Vorbereiten eines Schriftstücks (Vollmacht, Einverständniserklärung usw.) erfolgt nach Eingang von allen angeforderten Daten zum Preis von 35 EUR
- Nach Erhalt von allen angeforderten Unterlagen gerne stellen wir Unterlagen (Vorbereiten eines Schriftstücks) inklusive ein durch russischen Notar (Bearbeitungszeit bis 3 Wochen) beglaubigtes Übersetzungsstück (z.B. Ausweis, Aufenthaltsbescheinigung, Heiratsurkunde usw.) zum Preis von 80 EUR* zusammen
*Zusatzkosten oder Gebühren werden weiter belastet
Die personenbezogenen Daten, die uns damit bekannt gegeben worden, werden von uns nur für die Vorbereitung der Dokumentation verwendet und danach gemäß unserer Datenschutzerklärung unwiederbringlich gelöscht.